1. Die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) und die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Muttergesellschaft (Lebenshilfe Remscheid e. V.
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