1) Zweck der Gesellschaft ist a) Die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen, b) Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, c) Die Förderung des Wohlfahrtswesens. Hierfür soll die Gesellschaft Maßnahmen ergreifen und Einrichtungen betreiben, die einer wirksamen Lebenshilfe geistig, psychisch, körperlich und mehrfach behinderter Menschen aller Altersstufen und deren Angehörigen, der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne dienen, bereitstellen und fördern. 2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichten und Betreiben von - ambulanten Diensten für Menschen mit Behinderungen - Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige - Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten 3) Die Gesellschaft vertritt die Interessen der Menschen mit geistiger, psychischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung und bemüht sich um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen und ihrer Angehörigen. Die Gesellschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbstbestimmten Leben. 4) Die Gesellschaft ist parteipolitisch und in Glaubensfragen neutral. 5) Die Gesellschaft kann sich an Einrichtungen oder Unternehmen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen, weitere gründen oder Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. 6) Die in Nr. 1 genannten Zwecke werden darüber hinaus jeweils im Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich durch die Erbringung von Service-, Verwaltungs- und weiteren Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Einrichtungen verwirklicht bzw. von diesen anderen Einrichtungen gegenüber der Gesellschaft erbracht (§ 57 Abs. 3 AO). a) Die Art und Weise der Kooperation umfasst insbesondere Verwaltungsleistungen (u.a. Buchhaltung, Controlling, Personal) und weitere Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise Handwerkerleistungen, Personalgestellungen, sowie Nutzungsüberlassungen von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen. b) Kooperationspartner sind insbesondere aa) die steuerbegünstigten Gesellschaften und Einrichtungen der Lebenshilfe Osterholz, insbesondere der Trägerverein nebst Tochtergesellschaften sowie die Stiftung der Lebenshilfe Osterholz; bb) weitere steuerbegünstigte Einrichtungen, soweit deren Zwecke den zuvor genannten entsprechen. Hinsichtlich der weiteren steuerbegünstigten Einrichtungen ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag unverzüglich vorgelegt wird.
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Sozialwesen
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