Gesellschaft mit beschränkter Haftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfen oder Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von z.B. stationären Wohneinrichtungen, Ambulanter Betreuung, Schulbegleitender Hilfe und Familienentlastenden Dienst. In diesen Einrichtungen erhalten Menschen mit Behinderungen oder einem speziellen Hilfebedarf Hilfe in ihren besonderen Lebenslagen. Hierzu gehören insbesondere die gesellschaftliche Eingliederung, Förderung, Beratung, Therapie und Pflege. Die Gesellschaft will mit allen geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit gegenüber den besonderen Problemen der Menschen mit Behinderungen oder einem speziellen Hilfebedarf werben. Die Gesellschaft betreibt Einrichtungen (Zweckbetriebe oder deren Abteilungen) selbst.
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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