Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie Förderung der Jugendhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, insbesondere Errichtung, Betrieb sowie Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen bedeuten, einschließlich Maßnahmen der Jugendpflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung bzw. den Betrieb von Wohnangeboten in verschiedener Form, Gemeinwesenarbeit , ambulante Dienste wie z.B. Ambulant Unterstützender Dienst (AUD), Schul- und Kitaassistenz, begleitete Elternschaft, heilpädagogische Förderung, sozialpädagogische Familienhilfe, Pflegedienst und Unterstütztes Wohnen, Therapieangebote (z. B. Autismustherapie), Beratung, Frühe Hilfen, Tageseinrichtungen für Kinder und Erwachsene, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung; Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung, gemeinsames Lernen in allgemeinen Schulen.
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