Förderung des Vereins "LEBENSHILFE LINDLAR-FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG e.V." sowie dessen gemeinnützige Tochtergesellschaften. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: - Mittelbeschaffung (Spendensammlung), - die Erfolg bringende Verwaltung der Liquiditätsmittel des Gesellschafters, - die projektbezogene Zurverfügungstellung liquider Mittel an den Gesellschafter oder dessen gemeinnützige Tochterunternehmen, - die Akquisition von Immobilien und deren Bereitstellung, - die Bereitstellung von weiteren betriebsnotwendigen Ressourcen. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der steuerbegünstigten Zwecke zu allen Maßnahme und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck erreicht oder gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer gemeinütziger Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten und unterhalten.
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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