Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen zur Förderung, Bildung und Beratung von Menschen mit geistiger, körperlicher oder psychischer Behinderung bzw. von lernbehinderten Menschen und Menschen mit nachhalti-gen psychischen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Bei den betroffenen Menschen handelt es sich um Personen bzw. Personengruppen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb nachfolgender Einrichtungen: Förderschule für Menschen mit geistiger Behinderung (Tabaluga Förderschule).
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