Förderung der Jugendhilfe und Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Erziehung und Begleitung des Entwicklungsprozesses von Kindern im Alter von 8 Monaten bis zum Schuleintritt mit und ohne Förderbedarf als Beitrag zur Inklusion in unsere Gesellschaft, Unterstützung des Kindes durch Therapeutinnen und Therapeuten, Unterstützung des Kindes bei der Entfaltung der Persönlichkeit, bei Bedarf heilpädagogische und pflegerische Betreuung, halboffene und bereichsübergreifende pädagogische bzw. heilpädagogische Angebote, ganzheitliche Förderung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Sozialkompetenzen, Begleitung der Kinder und deren Familien bis zum Schuleintritt. Zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke arbeitet die Gesellschaft dar- über hinaus planmäßig und dauerhaft im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen steuerbegünstigten Gesellschaften des Lebenshilfe Berlin Verbundes sowie dem Lebenshilfe Berlin e.V. zusammen. Dazu bezieht die Gesellschaft im Unternehmensverbund Kooperationsleistungen im Sinne des § 57 Abs. 3 AO von der Lebenshilfe gGmbH, der Lebenshilfe Bildung gGmbH und dem Lebenshilfe Berlin e.V., nämlich Geschäftsführungs- und Managementleistungen, Gestellung von Sachmitteln,Verwaltungsdienstleistungen inklusive Buchhaltung und Controlling, Leistungen im Rahmen der Unternehmenskommunikation und Unternehmensentwicklung, Bildungsleistungen.
Sozialwesen
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827