1. Die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von geeigneten besonderen Wohnformen. 2. Die Planung, Organisation und Durchführung des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderungen. 3. Die Begleitung und Förderung von Menschen mit Behinderungen zur selbstbestimmten Teilhabe und Teilnahme am öffentlichen Leben. Er wird insbesondere verwirklicht durch die Führung und das Betreiben von besonderen Wohnformen, Fördereinrichtungen sowie Erbringung von Serviceleistungen für den genannten Personenkreis. In die Wohnformen und Fördereinrichtungen sollen primär Menschen mit einer geistigen Behinderung aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einer Religion, Weltanschauung, Rasse, Nationalität oder politischen Partei. Die Gesellschaft ist berechtigt Dienstleistungen, Maßnahmen und Geschäfte jeder Art auszuführen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen und die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft und zur Zweckerreichung erforderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen.
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