Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung 1977 (§§ 51ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. - Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Maßnahmen der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne. - Die Maßnahmen können ambulant, stationär oder teilstationär erbracht werden. -. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichten und Betreiben von Werkstätten für Behinderte zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben sowie den Werkstätten angegliederte Fördergruppen und -einrichtungen, Wohn- und Freizeitstätten für Behinderte, Kindergärten, Einrichtungen zur Jugend- und Altenhilfe, Einrichtungen der Früherkennung und -förderung sowie des familien- entlastenden Dienstes. - Die Gesellschaft vertritt die Interessen der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung und bemüht sich um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen. - Die Gesellschaft fördert den Zusammenschluß von Eltern und Freunden geistig, psychisch oder körperlich Behinderter. - Die Gesellschaft ist parteipolitisch und in Glaubensfragen neutral.
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