Verfolgung ausschließlich und unmittelbar mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung im Grünanlagenbereich und die Erbringung von Serviceleistungen. Die Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Integrationsobjektes im Sinne von § 68 Nr. 3 c der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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