Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Inklusion von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftiger Angehörigen, zum Ziel haben. Zwecke sind auch die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtwesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung, Förderung bzw. Errichten und/oder Betreiben von a) Unterstützung- und Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene b) Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen mit und ohne Behinderungen c) Wohn- und Assistenzangeboten für Menschen mit und ohne Behinderungen d) Angeboten zur Tages- und Freizeitgestaltung für Menschen mit und ohne Behinderungen e) Präventions- und Beratungsangeboten, auch für junge und alte Menschen f) familienentlastenden Diensten, insbesondere zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen im häuslichen Umfeld, Durchführung von Begleitdiensten und Unterstützung von Familien im Rahmen der Eingliederung g) Assistenzangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen (Schulbegleitung) h) Betreuung selbständig wohnender Menschen mit Behinderungen i) Kinderkrippen und Kindergärten für behinderte und nichtbehinderte Kinder, einschließlich Sprachheilkindergärten, insbesondere auch Durchführung von Schul- und Kindergartenassistenz gemäß §§ 53 und 54 SGB XII bzw. § 35 Buchst. a SGB VIII j) Therapieangeboten, wie z.B. Ergo- und Sprachheiltherapie k) Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit autistischen Störungsbildern l) Pflegediensten und Kurzzeitunterbringungen für Menschen mit Behinderungen m) Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Seniorenhilfe n) Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer und/oder körperlicher Behinderung, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen zu bewirken o) Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben p) besonderen Freizeitmaßnahmen, Sportangeboten und Reiseveranstaltungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in Gruppen, allein und zusammen mit deren betroffenen Familienangehörigen q) sozialen Maßnahmen, Projekten und Veranstaltungen zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen r) Beistand für Angehörige von Menschen mit Behinderungen s) Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung 3. Die Körperschaft unterstützt die Menschen mit Behinderungen in Ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbstbestimmten Leben im Sinne der Behindertenrechtskonvention. 4. Die Körperschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen. Sie kann Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen.
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Sozialwesen
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