1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung, den Betrieb und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die geeignet sind, von Behinderung bedrohten oder behinderten, insbesondere geistig behinderten Menschen aller Altersstufen und deren Angehörigen wirksame Hilfen zu gewähren. In diesem Sinne fördert und begleitet die Gesellschaft ganzheitlich Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg zu gesellschaftlicher Teilhabe, Integration und Selbstbestimmung und unterstützt ihre besonders betroffenen Familien. Zur Förderung, Begleitung und Unterstützung gehören auch Maßnahmen der Freizeitgestaltung, der Rehabilitation und des Sports. Der Zweck der Gesellschaft wird weiterhin verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung, den Betrieb und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, des Bildungs- und öffentlichen Gesundheitswesens sowie des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne. Zur Zweckverwirklichung gehört auch die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung und andere hilfsbedürftige Personen i.S.v. § 53 AO, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben. 3. Die Gesellschaft vertritt die Interessen der Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung und ihrer Angehörigen und bemüht sich mit allen geeignet erscheinenden Mitteln um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen. Die Gesellschaft ist bestrebt, mit allen öffentlichen und privaten, kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen verwandter Zielsetzung zusammenzuarbeiten. 4. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihres Zwecks an anderen Einrichtungen mit gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen oder Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen.
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Sozialwesen
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