Förderung von Menschen mit Behinderung, die Förderung der Jugendhilfe, sowie alle Maßnahmen die Inklusion im Sinne der Behindertenrechtskonvention befördern. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Schaffung und den Betrieb von Einrichtungen und Beratungsstellen wie: - Sonderpädagogischer Hort - Begegnungsstätte - Familien entlastende Dienste, - ambulantes betreutes Wohnen, - Beratungsstelle für Menschen im Autismus Spektrum, - sozialpädagogische Familienhilfe, - Kindertagestätte, - sowie alle Maßnahmen, die Inklusion im Sinne der Behindertenrechtskonvention befördern. 2. Die Einrichtung, das Betreiben und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine Hilfe zur gleichberechtigten Teilhabe in Sinne von Inklusion in der Gemeinschaft leisten, steht im Mittelpunkt der Lebenshilfe Flensburg gGmbH.
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