Förderung der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, das Betreiben und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe vorrangig für Menschen mit geistiger Behinderung in allen Altersstufen darstellen. Aufgaben beinhalten insbesondere: ANGEBOTE NACH SGB VIII ANGEBOTE NACH SGB IX ANGEBOTE NACH SGB XI ANGEBOTE NACH SGB XII AMBULANTE UND STATIONÄRE HILFEN UND FÖRDERUNG GEMEINSCHAFTLICHE WOHNFORMEN WEITERE BESONDERE WOHNFORMEN FAMILIENENTLASTENDE DIENSTE NIEDERSCHWELLIGE BETREUUNGSANGEBOTE SCHULASSISTENZ UND HEILPÄDAGOGISCHE FERIENBETREUUNG INTERDISZIPLINÄRE FRÜHFÖRDERUNG UND FRÜHBERATUNG FERIENFAHRTEN AMBULANTE UND STATIONÄRE ULAUBS- UND VERHINDERUNGSPFLEGE.
Sozialwesen
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