Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, das Betreiben und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe vorrangig für Menschen mit geistiger Behinderung in allen Altersstufen darstellen, wie zum Beispiel Behindertenwohnheime und Betreute Wohnanlagen für geistig und mehrfach behinderte Menschen. Zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke darf die Gesellschaft Kooperationen mit dem Lebenshilfe Auerbach e.V. begründen. Dabei darf die Gesellschaft unter anderem Kooperationsleistungen in Form von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen sowie die Überlassung von Gesellschaftsvermögen erbringen. Die Gesellschaft vertritt vorrangig die Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen gegenüber Behörden und anderen Institutionen und legt Wert auf Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern und anderen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung. Die Gesellschaft will das Verständnis vorrangig für die Belange von Menschen geistiger Behinderung in der Öffentlichkeit fördern.
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Sozialwesen
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