Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen; stationären und ambulanten Wohnangeboten für alte, behinderte und/oder kranke Menschen; Fördergruppen und Tagesförderstätten für alte und/oder behinderte Menschen; Kindertagesstätten; Schulen und Tagesbildungsstätten. Durch die ideelle, aktive und finanzielle Unterstützung von Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihrer besonders betroffenen Familien. Die Vertretung der Interessen der Menschen mit geistiger, psychischer und/oder körperlicher Behinderung bzw. Sinnesbehinderung. Die Gesellschaft ist parteipolitisch und in Glaubensfragen neutral.
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