(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung und Unterstützung von behinderten Menschen. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Anmieten von Gebäuden, die geeignet sind um eine Wohneinrichtung sowie eine Arbeitsstätte für seelenpflegebedürftige Menschen betreiben zu können sowie der Betrieb dieser Arbeitstätte durch unternehmerische Tätigkeit, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Produkten jeglicher Art, insbesondere von Aroniasaft. Der Zweck der Gesellschaft ist eine am Langlebenhof in Passau zu führende Lebensgemeinschaft mit behinderten Menschen. Hierbei soll Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben ermöglicht werden. Die Wünsche, Bedürfnisse und Rechte dieser Menschen sind zu achten und zu wahren. Ebenso sind sie nach ihren Fähigkeiten zu fördern.
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