Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von sozialen Einrichtungen für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf, insbesondere Alten- und Pflegeeinrichtungen für Männer und Frauen im Sinne von SGB XI, BSHG oder andere Gesetze sowie sonstige begleitende soziale Einrichtungen im Sinne des Stiftungszwecks. Daneben kann die Gesellschaft Einrichtungen für betreutes und altengerechtes Wohnen betreiben sowie alle beratenden und therapeutischen Maßnahmen durchführen, die dem Stiftungszweck dienlich sind und ihn fördern. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung von entsprechenden sozialen Einrichtungen in eigenen oder angemieteten Gebäuden, die Zurverfügungstellung des dafür benötigten Inventars, Beschäftigung von entsprechend ausgebildetem Personal (Alten- und Krankenpflegerinnen, medizinisches und pflegerisches Personal u. a.) sowie sonstige Maßnahmen, die durch gesetzliche und behördliche Auflagen notwendig werden. Daneben erfolgt eine seelsorgerische und geistige Betreuung der Bewohner und Pflegebedürftigen. Hierbei ist maßgebend die geistliche Ausrichtung der Stiftung Christliches Altenheim Lützeln gemäß der bisherigen von der Stiftungsaufsicht am 12. September 1984 genehmigten Satzung.
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