Alle für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 Ziff. 2, 3 StBerG, insbesondere: (1) Durchführung von freiwilligen betriebswirtschaftlichen Prüfungen und Beratungen, Übernahme von Sonderprüfungen bei Verschmelzungen, Umwandlungen und ähnlichen Anlässen sowie Prüfungen nach § 34 c GewO. (2) Übernahme von Treuhandfunktionen einschließlich treuhänderischer Vermögensverwaltungen. (3) Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten, insbesondere der zur Bewertung von Unternehmungen im Ganzen. (4) Beratungstätigkeit auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Steuerrechts und verwandter Rechtsgebiete. (5) Erstellung der Buchhaltung und der Jahresabschlüsse für Mandanten. (6) Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, als Vergleichs- und Nachlaßverwalter sowie als Liquidator.
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