Errichtung und die Unterhaltung einer Betriebsstätte zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt (Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 Abs.1 SGB IX). Arbeitsbereiche sind Garten- und Landschaftsbau, Garten- und Landschaftspflege sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich Garten und Gebäude. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte. Des Weiteren ist der mildtätige Zweck der Gesellschaft die Unterstützung von Personen, die infolge ihres geistigen, seelischen und körperlichen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch das Angebot von Beschäftigung und arbeitsbegleitender Betreuung an schwerbehinderte Menschen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft und Mittel, die der Gesellschaft von dritter Seite zufließen, dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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