Im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung, die Planung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungs-, Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, soweit diese durch den öffentlichen Zweck dieser Maßnahmen notwendig sind. Diese Betätigung dient lediglich dem Zwecke der kommunalen Daseinsvorsorge. Unter dieser Vorgabe ist die Gesellschaft berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen zu tätigen, insbesondere die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie vonMiet- und Pachtobjekten, den Erwerb, die Anmietung, die Vermietung, die Verwaltung und die Verwertung bebauter und unbebauter Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte, die Projektentwicklung und die Übernahme von Grundstückserschließungen, die Sanierung und den Abbruch von Gebäuden. Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der GemO BW. Die Gesellschaft ist auf dem Gemarkungsbereich der Stadt Laufenburg mit ihrenOrtschaften tätig.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Architekten
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