Tätigkeit als staatlich geprüfte Bautechniker im Rahmen des beruflich zulässigen Umfangs, der sich aus dem Leistungsbild der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieursleistungen) ergibt. Dabei sind alle für die Tätigkeit als staatlich geprüfter Bautechniker maßgeblichen Bestimmungen und Grundsätze zu beachten.
Architekten
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827