Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und die selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung einer Fachpflegeeinrichtung. Schwerpunktmäßig wird eine neurologische und neuropsychiatrische Pflege und Behandlung durchgeführt. Die Gesellschaft ist berechtigt alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen und auszuführen, sowie sämtliche Dienstleistungen zu erbringen, soweit sie mittelbar oder unmittelbar dem Gesellschaftszweck dienen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen und Geschäfte ausführen, die geeignet sind den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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