Förderung der Kultur, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Kunst und der Volksbildung im Wege der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung sowie des teilweisen Rückbaus der Landesgartenschau 2.023 in Fulda. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - im Rahmen der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Hessischen Naturschutzgesetzes vorbildliche Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu gestalten. - im Rahmen der Förderung der Pflanzenzucht die Vielfalt und Besonderheit und den Zusammenklang alter und neuer Pflanzen darzustellen und praktische Anregungen zu geben. - im Rahmen der Umweltbildung und des Bildungsauftrags Kenntnisse über Reichtum von Flora und Fauna anschaulich zu vermitteln. - im Rahmen der Förderung kultureller Zwecke historische Park- und Gartenanlagen in Fulda wiederherzustellen, zu erhalten und zu entwickeln. - Die Vorbereitung und Durchführung eines umfassenden Begleitprogramms zur Landesgartenschau in Form von Ausstellungen zu Themen der Natur, Umwelt, Klima und Ernährung, Leistungsschauen grüner Berufe, Kulturveranstaltungen, Unterhaltungsprogrammen für die Besucher der Landesgartenschau.
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