Förderung der Landschaftspflege im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 der Abgabenordnung (AO) sowie der Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO. Der Zweck und der Unternehmensgegensand der Gesellschaft ist die in der Folge der Niedersächsischen Landesgartenschau 2018 in Bad Iburg entsandenen Park- und Gartenanlagen, soweit sie im Eigentum der Gesellschaft und/oder im Eigentum der Stadt Bad Iburg stehen und nicht einem steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art der Stadt Bad Iburg zuzuordnen sind, zu betreiben, zu unterhalten und zu pflegen sowie neue Park- und Gartenanlagen anzulegen. Der Satzungszweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Anlage von Garten-, Grün- und Parkanlagen sowie durch die Unterhaltung und Pflege der vorstehend genannten Flächen. Der Satzungszweck wird des Weiteren verwirklicht durch die Veranstaltung von Konzerten und anderen kulturellen Veranstaltungen in Zusammenhang mit den vorgenannten Flächen.
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Zoologische Gärten
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