Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die vor Ort Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen im Empfängerland mit folgenden Schwerpunkten: Klärung benötigter Sach- und Geldspenden für hilfsbedürftige Menschen; gemeinsame Aktionen wie die Organisation und Ausrichtung von Kinderfesten, soziale Projekte (zum Beispiel Aufbau Hühnerhaltung im Kinderheim), Weihnachtsgeschenke, Hilfsgüterverteilungen und ähnliche Projekte; die Gesellschaft verwirklicht den Satzungszweck i. S. von §58 Nr. 1 AO auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an eine andere steuerbegünstige Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Organisation und Umsetzung von Hilfslieferungen in das Empfängerland; Sammeln von Sach- und Geldspenden, Lagerung und Transport der Spenden vom Spender bis zum Empfänger (Hilfsorganisation, Einrichtung oder Endverbraucher). Die langfristige Unterstützung von sozialen Einrichtungen vor Ort: Sozialstationen, Kinderheime, Gehörlosenvereinigung und ähnliche. Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Mittel-Akquisition.
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