(a) allen interessierten Herstellern, Vertriebsunternehmen und Importeuren (im folgenden Vertragspartner genannt) ein offenes und diskriminierungsfreies System von Dienstleistungen zu bieten, um ihren Verpflichtungen zum Sammeln, Verwerten und Beseitigen von Lampen entsprechend den Regelungen des ElektroG nachzukommen; (b) die Mengen aller Vertragspartner mit dem Ziel zusammenzufassen, dadurch Kostenersparnisse bei Dritten für alle Vertragspartner zu erreichen; (c) dazu insbesondere Vereinbarungen mit Dritten über die Sammlung (CSO), Verwertung und Beseitigung von Lampen zu schließen, mit dem Ziel, die ausgehandelten Preise und Konditionen allen Vertragspartner diskriminierungsfrei zu Gute kommen zu lassen; (d) Kommunikation und Meldewesen für Vertragspartner mit Dritten, wie z.B. EAR, CSO, Logistikern oder Behörden zu übernehmen oder zu organisieren; (e) die Entwicklung und Ausführung der nationalen und europäischen Umwelt- und Entsorgungspolitik im Hinblick auf Altlampen zu verfolgen und dafür fachliche Stellungnahmen abzugeben. (f) Organisation und Durchführung einer Rückerstattung von von Herstellern geleisteten Entsorgungskosten an deren Kunden, wenn diese Gasentladungslampen nach außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland exportiert werden.
Handelsvertreter und Handelsvertretungen
Recycling
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