Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2a) Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. Bei den zu verwaltenden Investmentvermögen handelt es sich um juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften, bei denen persönlich haftender Gesellschafter ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, und bei denen.
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