Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, die Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Werkstätten und von stationären und teilstationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung - Sonderpflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung im Sinne des neunten, elften und zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX, XI und XII) - Förderung und Durchführung aller Maßnahmen, die der Eingliederung und Teilhabe geistig, seelisch und körperlich behinderter Menschen auf allen Gebieten des Sozialrechts- und des Arbeitsförderungsrechts dienen, insbesondere solcher, die deren berufliche Entwicklung und Qualifizierung, ihre fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung unterstützen und fördern - Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und anderen fachlichen Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung - Einrichtung und Unterhaltung von "Mehrgenerationen-Treffs" zur Ermöglichung von Austausch und gegenseitiger Unterstützung von Jung und Alt sowie als Anlaufpunkte für gemeinsame Formen der Freizeitgestaltung und Kontaktorte zwischen Menschen mit und ohne Behinderung - Durchführung und Förderung der Durchführung von inklusiven musikalischen und gestalterischen Angeboten für und mit Menschen mit Behinderungen, z.B. Kunstausstellungen, Musikdarbietungen und -festivals u.Ä. - Einrichtung und Betrieb von Tagesförderstätten als teilstationäres Angebot für erwachsene Menschen mit hohem und sehr hohem Assistenzbedarf, denen die Werkstatt keine oder noch keine entwicklungsadäquate Handlungsmöglichkeiten bietet - Erbringung von Wohn- und Dienstleistungsangeboten, z.B. in Form begleitender Assistenz zur eigenständigen Alltags- und Freizeitgestaltung im Ambulant unterstützten Wohnen, in Form punktueller Unterstützung in Außenwohngruppen bis hin zur umfassenden stationären Begleitung und Hilfestellung in Wohnstätten, auch über das Renteneintrittsalter hinaus - Erbringung von Angeboten therapeutischer Art, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
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