Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe soll erreicht werden durch die Unterhaltung von Betrieben, in denen die handwerklichen bzw. berufsspezifischen Fähigkeiten vermittelt werden. Der betroffene Personenkreis wird durch Abschluss befristeter Arbeitsverträge in den Betrieben beschäftigt, um dadurch deren Aussicht auf Erlangung einer angemessenen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Dabei steht die qualifikatorische und soziale Komponente im Vordergrund. Die Firma hat sich zur Aufgabe gemacht, wirtschaftlich benachteiligte Personen, insbesondere schwerstvermittelbare Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger sozial zu betreuen und beruflich zu qualifizieren. Im Bereich Förderung von Jugendlichen soll der Zweck erreicht werden durch ambulante und stationäre Betreuung von jungen Menschen nach dem SGB VIII und dem Jugendgerichtsgesetz.
Sozialwesen
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