(1) Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers bzw. des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO sowie § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 47 WPO, § 34 StBerG). (4) Die Gesellschaft darf sich als persönlich haftende Gesellschafterin an Unternehmen beteiligen, insbesondere an der KWP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Berlin, (Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg Nummer HRA 46816), deren Geschäftsgegenstand auf die die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG gerichtet ist.
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