Gesellschaft obliegt die Führung des Heilbades Bad Rothenfelde und aller damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Insbesondere hat die Gesellschaft die natürlichen und zusätzlichen Heilmittel nach wissenschaftlichen Erkenntnissen für Heilverfahren zur Verfügung zu stellen und die für die Unterhaltung der Kurgäste notwendigen Einrichtungen zu betreiben. Die Einrichtungen der Gesellschaft erstrecken sich auf alle zur Durchführung der Aufgaben notwendigen Gebiete. Hierbei ist in besonderer Weise zu berücksichtigen, daß der Indikation des Heilbades Rothenfelde - Herz- und Kreislauferkrankungen, Rheuma, Erkrankungen der Atemwege, Neurodermitis und Psoriasis (Schuppenflechte), chronisch-entzündliche Augenerkrankungen, Frauenkrankheiten sowie Entwicklungsstörungen und Erkrankungen im Kindesalter -entsprochen wird. Die Gesellschaft soll nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden. Zur Durchführung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft befugt, Kurabgaben nach den Bestimmungen des Deutschen Bäderverbandes zu erheben und die hierzu notwendigen Bestimmungen zu erlassen. Das (vorrangig geltende) Abgabenrecht der Gemeinde bleibt unberührt. Als nicht eingetragen wird mitgeteilt: Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat mehr. Amtsgericht.
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