1. Die Förderung der Jugend, die Hilfe für bedürftige Personen sowie die Förderung der Bildung. 2. Die Gesellschaft begleitet Menschen in Übergangssituationen. Durch die Begleitung vor, während und nach einer Übergangssituation soll eine Integration in das neue System ermöglicht werden. 3. Dies beinhaltet die Begleitung von Menschen vor, während und nach Umbruchsituationen die durch persönliche, entwicklungsbedingte, familiäre, finanzielle, gesundheitliche, altersbedingte oder räumliche Veränderungen ausgelöst sind. Die Übergangsbegleitung beinhaltet weiter die Begleitung aus der Arbeitslosigkeit in ein Beschäftigungsverhältnis und die Begleitung des Übergangs von Schule/Beruf. 4. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen durch intensive Hilfeangebote wie in Abs. 1 und 2 beschrieben begleitet und somit in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden. 5. Der Gesellschaftszweck soll durch folgende Tätigkeiten der Gesellschaft verwirklicht werden: a) Durchführung von übergangsbegleitenden Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gesellschaft begleitet hier speziell Kinder und Jugendliche und ihre Bezugssysteme bei dem Übergang von stationären oder teilstationären Hilfen in die Familie oder in die Verselbstständigung. Durch intensive Kooperation mit an den Übergängen beteiligten Institutionen, insbesondere Jugendämter, Heime, Schulen, Agentur für Arbeit und Sozialamt, Kinder- und jugendpsychiatrische Dienste, therapeutische Einrichtungen soll eine positive Übergangsbegleitung unterstützt werden. b) Die Gesellschaft bietet geschlechtsspezifische Angebote im Sinne von Gender Mainstreaming. c) Die Gesellschaft bietet einzelfallbezogene Hilfe. d) Die Gesellschaft bietet Angebote für Gruppen. Internationale Jugendbegegnungen. e) Die Gesellschaft begleitet Menschen durch übergreifende und unabhängige Beratung und Unterstützung mit ganzheitlichen pädagogischen Ansätzen. f) Die Gesellschaft bietet Fachseminare zum Thema Übergangsbegleitung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Sozialwesen
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