Beratung, Planung, Entwicklung und Durchführung infrastruktureller Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung von Bad Sulza als Kur-, Freizeit- und Tourismusort notwendig sind; neben den in den Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. und im Kurortegesetz des Freistaates Thüringen sowie den Durchführungsbestimmungen enthaltenen Maßnahmen können auch solche für Freizeiteinrichtungen und Einrichtungen des sozialkulturellen Bereiches sowie anderer Bereiche zum Gegenstand des Unternehmens zählen; geschäftsmäßige Erledigung aller mit dem Betrieb und der Organisation des Heilbades zusammenhängenden Angelegenheiten, insbesondere solche, die die nachfolgend benannten Einrichtungen betreffen: Thermalbad mit Kurmittelhausfunktion, Conference Center, Saunalandschaft; Solequellen (Johann-Agricola, C.-A.-Sophie); Gebäude für Solebehälter; Haus des Gastes; Gradierwerk "Louise"; Kurpark (einschl. Trinkhalle, Musikpavillon, Schwanenteich, Vogelbrunnen); Historisches Inhalatorium (einschl. Gästeinformation, Kurbibliothek); Errichtung, Pacht, Verpachtung von Bauten und Einrichtungen; Ausbildung von medizinischen und medizinisch-technischen Hilfsberufen; Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Vermögen im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich.
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