Förderung von Kultur, Bildung und Kunst i.S. von § 52 Abs. (2) S. 1 Nr. 5 und 7 AO, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege § 52 Abs. (2) S. 1 Nr. 3 AO, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe § 52 Abs. (2) S. 1 Nr. 4 AO sowie die Förderung von Personen im Sinne des § 52 Abs. (2) S. 1 Nr. 10 AO. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, Kunst als Mittel zu nutzen, um in sozialen, medizinischen und Bildungseinrichtungen eine positive, aktivierende und stimulierende Atmosphäre im oft menschenunfreundlichen Umfeld zu schaffen. Die Kunstprojekte verfolgen das Ziel, zur Stressreduktion beizutragen und damit präventiv auf die mentale Gesundheit und ggf. positiv auf den Heilungsverlauf einzuwirken. Die über die Projekte entstehende Kunst ist darauf ausgerichtet, im Bereich kunsttherapeutischer Aktivitäten in den jeweiligen Einrichtungen zur partizipativen Auseinandersetzung und sozialen Teilhabe anzuregen. In diesem Zusammenhang wird Kunst als eine verbindende Sprache nutzbar, die zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, differierender Bildungsstände sowie differierender körperlicher/geistiger/seelischer Verfassung vermitteln kann. Die Gesellschaft berät und vermittelt mit ausgewiesener Expertise und langjähriger Erfahrung zwischen sozialen, medizinischen sowie Bildungseinrichtungen und Künstler:innen mit dem Zweck die oben genannten Förderziele zu erreichen. Sie schafft zu diesem Zweck eine Plattform, auf der sich die oben genannten Einrichtungen und Künstler:innen begegnen können und organisiert Veranstaltungen, die die oben genannten Ziele fördern und unterstützen. Sich in Folge dieser Aktivitäten ergebende mögliche Projekte werden von der Gesellschaft nicht umgesetzt. Der Zweck der Gesellschaft im Sinne von § 52 Absatz (2) S. 1 Nrn. 3, 4, 5, 7 und 10 AO wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: -die Initiierung, Entwicklung sowie Begleitung von Kunstprojekten in sozialen, medizinischen und Bildungseinrichtungen, unter Berücksichtigung vorheriger Bedarfsanalysen und fortlaufender sowie abschließender Evaluierung; -Beschaffung von Mitteln zur Finanzierung der Projekte; -Begleitende Öffentlichkeitsarbeit; -Organisation eigener Veranstaltungen, die den Zweck der Gesellschaft fördern und unterstützen.
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Sozialwesen
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