Im Rahmen von § 107 Absatz 2 Nummer 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere auf dem Gebiet der Hoch- und Tiefbauplanung, der Bauüberwachung und -durchführung, der Bauleitung, sowie der Bauprojektsteuerung im Rahmen des Wiederaufbaus nach dem Hochwasserereignis vom 14. und 15. Juli 2021 ausschließlich für die Kupferstadt Stolberg (Rhld.
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