Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts,,Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck der Gesellschaft ist die Förderung 1. von Kunst und Kultur unter besonderer Berücksichtigung des Inklusionsgedankens; 2. der individuellen, körperlichen, geistigen, sozialen und künstlerischen Entwicklung von Kindern, von Jugendlichen, von Erwachsenen, von Senioren, von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, von politisch, rassisch, religiös, aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Nationalität oder ethnischen Zugehörigkeit verfolgten, von Zivilbeschädigten und Opfer von Straftaten unter besonderer Berücksichtigung des Inklusionsgedankens; 3. der aktiven Teilhabe Angehöriger der in Ziffer 2. genannten Personengruppen am Kunst- und Kulturleben unter besonderer Berücksichtigung des Inklusionsgedankens; 4. internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken; 5. des nationalen und internationalen Austausches Kulturschaffender und Künstler aller Nationen, Ethnien, Religionen und Altersgruppen im Bereich der Kunst und Kultur unter besonderer Berücksichtigung des Inklusionsgedankens.
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