Förderung der Erziehung und der Jugendhilfe, der Erwachsenen- und Volksbildung sowie der Kunst. Mildtätige Unterstützung von Personen i.S. des § 53 AO. Erziehung und Jugendhilfe durch Unterstützung und Durchführung von Fördermaßnahmen für Menschen im Jugendalter. Insbesondere soll aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Familienverhältnisse oder aus anderen Gründen benachteiligten Jugendlichen die Möglichkeit zur Ausbildunsvorbereitung auch im Zusammenhang mit entsprechenden Wohnmöglichkeiten gegeben werden. Weiter können Fördermaßnahmen und Beratungen zur Vermittlung von Kompetenzen für die Zukunft durchgeführt werden. Erwachsenen- und Volksbildung durch Anbieten von Beratungen sowie Durchführung von Seminaren, Vorträgen, Weiter- und Fortbildungen, vor allem in den Bereichen Lebenshilfe und Konfliktbewältigung sowie Arbeitswelt- und Sozialkompetenz. Förderung der Kunst durch Aktivitäten und Projekte, die künstlerische Betätigung ermöglichen und die einen Beitrag zur Gestaltung des sozialen Zusammenlebens leisten.
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