Unternehmergesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur in der Gesellschaft. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Einrichtung einer Social-Media- Plattform für Künstler/innen und Kunst/Kulturinteressierte. Die Plattform unterstützt interdisziplinäre Vernetzung und sowohl finanzielle, als auch künstlerische Selbstständigkeit. Außerdem unterstützt sie die Vernetzung von Künstlern und Öffentlichkeit und einen Zugang zu Kunst und Kultur. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Kunstgalerien und Museen
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