Die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung, Pflege und Stärkung der bildenden Kunst auf der Basis nachfolgender Zielsetzungen durch den Betrieb des Kunsthauses in folgender Art und Weise: Das Kunsthaus 1. ist künstlerisches und kommunikatives Zentrum der bildenden Künstlerinnen und Künstler in Hamburg, ein Ort, an dem sie sich mit ihrer Kunst in einen Dialog mit der Öffentlichkeit begeben. 2. fördert die Entwicklung der zeitgenössischen bildenen Kunst durch Ausstellungen, Veranstaltungen, Publikationen und weitere Vermittlungsangebote, insbesondere in Form von Workshops, Symposien, Vorträgen, Versammlungen, an denen Hamburger, nationale und internationale Künstlerinnen und Künstler beteiligt werden. 3. hat zugleich den Auftrag, künstlerische Leistungen der Vergangenheit in Hamburg vorzustellen. 4. arbeitet mit Verbänden, Vereinen, Organisationen und Gruppen im Bereich der bildenden Kunst sowie kunst- und kulturvermittelnden Institutionen zusammen. 5. unterstützt den Kunst- und Künstleraustausch von Hamburger Künstlerinnen und Künstlern und stellt damit einen Bezug zur überregionalen und internationalen Kunstszene dar. 6. ist Sitz des Vereins Berufsverband bildender Künstler Hamburgs e.V. und garantiert diesem Verein jährlich Räume für eine Ausstellung.
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Kunstgalerien und Museen
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