1. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Sportes und der Sozialkultur, die Förderung der Jugendhilfe, der Jugendpflege, der Erziehung und der Erwachsenenbildung durch die professionelle, nachhaltige künstlerische und kulturelle Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sowie die Förderung von Kunst und Kultur, des Sportes und der Soziokultur, die Förderung der Jugendhilfe, der Erwachsenbildung, der Seniorenarbeit, der Volks- und Berufsbildung und die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsge- dankens mit dem Ziel der - Stärkung der Demokratie und der demokratischen Teilhabe, - Stärkung eines friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens unabhängig des nationalen, wirtschaftlichen, ethnischen oder kulturellen Hintergrundes, - Stärkung des lokalen Gemeinwesens, - Stärkung von sozialem und ehrenamtlichen Engagement sowie der Stärkung von zivilem und bürgerschaftlichem Engagement und demokratischem Verhalten auf der kummunalen, regionalen und überregionalen Ebene, - Bekämpfung von Diskriminierung, Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch insbesondere - künstlerische Förderung wie Workshops, Kurse, Fortbildungen, Kunstvermittlungen, nationaler und internationaler Austauschprojekte, - sportliche Förderung durch die Umsetzung auch urbaner Sportangebote, - Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Auftritte, Lesungen, Tanz, Theater, Musik, Film, Tagungen, Seminaren, Projekttagen, - Konzeption und Umsetzung kultureller und künstlerischer Projekte, die insbesondere auch die Toleranz, das freiheitlich demokratische Verständnis, die internationale Gesinnung sowie den internatiolen Austausch fördern sollen, - Konzeption und Durchführung von Bildungsprogrammen und -projekten zur politschen Bildung im Sinne der freiheitlich demokratischen Zivilgesellschaft, - Umsetzung und Koordination von zum Satzungszweck passender Förderprogramme (hierzu kann ggf. auch die Übernahme der Koordinations- und Fachstelle des jeweiligen Förderprogramms gehören). Zu diesen Aufgaben gehört auch - die Entwicklung und Fortschreibung des jeweiligen Programms, - der Aufbau nachhaltiger Strukturen, - die Koordinierung der Projekte, - die Beratung und Begleitung der Projektträgerinnen und Projektträger sowie des lokalen Begleitausschusses und des Jugendausschusses, - die Abrechnung und Verwaltung der Mittel sowie die Öffentlichkeitsarbeit, - die Evalution, - Konzeption und Durchführung von Fortbildungen und Begleitungen sowie der Koordination von Ehrenamtlichen, Ehrenamtsvertretungen sowie Ehrenamtsorganisationen, - Mitarbeit im Bereich- bzw. Übernahme des Quartiersmanagements. Ziel ist die Ermöglichung der Zwecke wie vorstehend unter Ziffer 1 und 2 geregelt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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