Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Absatz 2 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung und Planung von Kulturveranstaltungen, durch die Bereitstellung von Räumen für die Durchführung von Kulturveranstaltungen sowie durch die Bereitstellung von Soundtechnik, Personal und weiteren Mitteln (z.B. Bestuhlung, Bühnen und Licht) für die Durchführung von Kulturveranstaltungen. Die Bereitstellung von Räumen und Mitteln erfolgt in der Regel für die Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffenden kostenfrei.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Zeitarbeit und Personalleasing
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