Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft i.S. des § 52 AO ist die Förderung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in Schornsheim, die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung internationaler bzw. interkultureller Begegnung, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu führen, die dem angegebenen gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland berechtigt. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Theater, Ausstellungen, Gemeinschaftsveranstaltungen, Schaffung von Begegegnungsmöglichkeiten), Unterstützung anderer gemeinnütziger Einrichtungen in der Gemeinde durch Mittelzuwendung.
Interessengemeinschaften
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