Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur, die Förderung der Erziehung und Volksbildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) umfassende Informations- und Aufklärungsarbeit durch Veranstaltungen und Website; b) Vernetzungsarbeit: -Bildung von Projektgruppen, -Dialogförderung zwischen Wissenschaftlern und Menschen aus anderen Bereichen, die sich um die Verbreitung von "Kulturwissen" kümmern; Aufbau von Gemeinwohl fördernden Kooperationen; zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks darf sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung beteiligen.
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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