Förderung von Kunst und Kultur, Erziehung und Volks- und Berufsbildung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: (1) Kurse und Seminare zur Musik, zur bildenden und darstellenden Kunst, (2) Pflege von Liedgut und von Chorgesang, (3) Zusammenarbeit mit und finanzielle Förderung von bestehenden Institutionen gleicher inhaltlicher Ausrichtung, (4) Offentlichkeitsarbeit, die bei der Bevölkerung die Wichtigkeit kultureller Arbeit verankert. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Unterricht & Erziehung
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