1) Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist Pflege und Förderung von Kunst und Kultur sowie die kulturelle und soziale Bildung in Form von Kursen, Projekten, Veranstaltungen, Konzerten und anderen Formen von Freizeitangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. 2) Die Einrichtungen der Gesellschaft stehen allen kulturtragenden Gruppen, Vereinen, Verbänden, Körperschaften und Einzelpersonen aus dem Kulturraum Leipziger Raum zur Verfügung. 3) Die Gesellschaft arbeitet zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks mit den in § 2, Abs. 2 genannten Trägern zusammen, um Kurse, Projekte und andere geeignete Formen zur Vermittlung und der Beschäftigung mit Kunst und Kultur für alle Alters- und Zielgruppen im Sinne der soziokulturellen Arbeit anzubieten. 4) Das Kulturhaus Böhlen ist der Sitz des Westsächsischen Symphonieorchesters und der Musik- und Kunstschule "Ottmar Gerster". 5) Weitere Gesellschaftszwecke sind - die Vermietung der Räumlichkeiten des Kulturhauses sowie der angrenzenden Freiflächen an Dritte zur Finanzierung der Betriebs- und Personalkosten des Kulturhauses, - die Organisation kostenpflichtiger Eigenveranstaltungen zur Finanzierung der Betriebs- und Personalkosten des Kulturhauses sowie - die Gewinnung von Sponsoren.
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Unterricht & Erziehung
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