Förderung der Behindertenhilfe, der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Abstammung, Herkunft oder Nationalität. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen und Angeboten des Wohnens und der Förderung für Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihres Alters auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dazu unterhält und betreibt die Gesellschaft vornehmlich eine Einrichtung der Eingliederungshilfe in der Barckhausenstraße in Lüneburg.
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