Einzelunternehmen hat als Unternehmensgegenstand das Betreiben eines Videodesignstudios, im Einzelnen: - Videodesign und die künstlerisch schnitttechnische Bearbeitung von Filmen, - Konzeption, Entwicklung, Produktion und Postproduktion von Kino- und Fernsehfilmen, von audio-visuellen Werken aller Art sowie Multimedia-Programmen, unter Verwendung aller bestehenden und zukünftigen Daten-, Bild- und Tonträger, - Teilnahme an nationalen und internationalen Co-Produktionen, - Betreiben von Fernsehsendern für geschlossene Nutzergruppen (Unter-nehmensfernsehen) und entsprechender Online-Dienste, - Ausführung von Teilaufgaben im Auftrag Dritter im audio-visuellen Bereich, - Konzeption und Betrieb von Streaming-Portalen, - Beratung von Drittunternehmen in audio-visuellen Fragen sowie auf den Gebieten der Multimedia-Kommunikation, - Beteiligung an sowie Gründung, Übernahme und Vertretung von Unternehmen gleicher Art oder ähnlicher Art im In- und Ausland.
Filmproduktion
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