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Die Firmenauskunft zu KRUI Erste Handelsfonds GmbH & Co. KG

KRUI Erste Handelsfonds GmbH & Co. KG
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg

EBID-Nummer:
2 503508 109544
Handelsregister-Nr.:
HRA 121316
Amtsgericht:
Hamburg

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Firmenprofil von KRUI Erste Handelsfonds GmbH & Co. KG

Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die die Universal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB und der Rundschreiben und Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den jeweiligen Anlagebedingungen des von der Universal betreuten AIFs ausüben darf. b. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 sowie Abs. 3 KAGB und den Anlagebedingungen des AlF erwerben. Die Gesellschaft kann zudem Gegenstände erwerben, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vennögensgegenstände erwerben. C. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften, dem KAGB und den Anlagebedingungen des AlF zulässig sind. 2.3 Vermögensverwaltende Tätigkeit a. Die Gesellschaft soll keine gewerblichen Tätigkeiten sowie Tätigkeiten ausüben oder Geschäfte betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c oder § 34f Gewerbeordnung oder nach § 32 des Kreditwesengesetzes ( "KWG") i. V. m. § 1 KWG bedürfen. b. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend im ertragssteuerlichen Sinn tätig. Die Gesellschaft folgt dem Leitbild eines langfristig orientierten Vermögensverwalters, ein gewerblicher Grundstückhandel ist nicht angestrebt. c. Sonstige Tätigkeiten sind Ausgeschlossen. 2.4 Anlagebeschränkungen a. Die Gesellschaft darf Immobilien nach § 231 KAGB nur dann erwerben, wenn diese vor dem Erwerb im Einklang mit den Anlagebedingungen des AlF bewertet wurden und anschließend mindestens einmal jährlich im Einklang mit den Anlagebedingungen des AlF bewertet werden. Die Gesellschaft darf Beteiligungen an Immobilien nur dann erwerben, wenn der Wert entsprechender Immobilien 15% des Wertes des AlF nicht übersteigt, soweit nicht in den Anlagebedingungen die Regelung des § 235 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 KAGB abbedungen worden ist. b. Die Gesellschaft darf Darlehen aufnehmen und Sicherheiten gewähren, sofern diese mit dem KAGB und den Anlagebedingungen vereinbar sind. c. Die Gewährung von Darlehen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet.

Branchen, in denen die Firma KRUI Erste Handelsfonds GmbH & Co. KG tätig ist

Immobilienmakler

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