Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. m. § 57 Abs.3 StBG, insbesondere a) Beratung und Vertretung in Steuersachen. b) Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. c) Hilfeleistung und Vertretung in Steuerstrafsachen,- bußgeldsachen und ordnungswidrigkeiten. d) Erfüllung von Buchführungspflichten. e) Aufstellung von Jahresabschlüssesn und derer steuerrechtlicher Beurteilung. f) die Vornahme ergänzender oder artverwandter Geschäfte. Ausgeschlossen sind gewerbliche Tätigkeiten, insbesondere auch Handels- und Bankgeschäfte. g) jede angemessene Nutzung des Anlagevermögens und die Verwaltung eigenen Vermögens. Andere Tätigkeiten als die in § 1 StBG zugelassenen sind ausgeschlossen.
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